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Was bringt das BFSG? Gute Kommunikation – barrierefrei.

von: Ursula Thomas-Stein, kategorien: Content, SEO & KI, News, datum: 27.02.2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt! Genau genommen am 28. Juni 2025. Als Webtexterin, vor allem im B2B-Bereich, wollte ich wissen, was dieses Gesetz vorhat und wen es betrifft. Hier ein Überblick mit den wichtigsten Infos.

Barrierefreiheit betrifft uns alle. Gleich, ob wir beruflich oder privat unterwegs sind. Also, gleich, ob wir auf einer Website ein Kontaktformular für unsere Zielgruppe anbieten oder selbst an einem Fahrkartenautomaten ein Ticket kaufen wollen. Bekanntlich auch für Leute ohne Behinderung nicht immer ein barriere- oder stressfreies Erlebnis. Wie mag es da erst einem Menschen ergehen, der zum Beispiel eine Sehbeeinträchtigung hat?

Eben solche Barrieren will das Gesetz abbauen. Im öffentlichen Bereich gilt es schon – jetzt sollen auch die meisten privaten Unternehmen in Deutschland ab Juni ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten. So, dass sie für Menschen mit und ohne Behinderungen zugänglich sind. Nur interessant, dass ausgerechnet ein Gesetz mit dem umständlichen Namen „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, kurz BFSG, dafür sorgen soll :)


Fragen und Antworten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, BFSG

1. Was ist das BFSG und welches Ziel verfolgt es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um. Standards zur Barrierefreiheit im Internet werden damit ab 28. Juni 2025 europaweit vereinheitlicht.

2. Wem nützt ein barrierefreies Internet?
Tatsächlich allen Menschen. Denn unabhängig von ihren Fähigkeiten eröffnet es Nutzern den uneingeschränkten Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen.

3. Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
Insbesondere Angebote von Online-Shops, Banken, Software- und Telekommunikation müssen barrierefrei sein, Produkte wie internetfähige Notebooks oder E-Book-Reader, Dienstleistungen wie Messenger-Dienste und Selbstbedienungs-Terminals.

4. Gilt das Gesetz für die B2C- und B2B-Kommunikation?
Das BFSG gilt für die B2C-Kommunikation, also gewerbliche Webseiten, die zum Beispiel Vertragsabschlüsse ermöglichen wie Terminbuchungen oder Online-Verkäufe. Der B2B-Bereich ist (noch) ausgenommen, ebenso Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und zwei Millionen Euro Umsatz.

5. Welche Anforderungen stellt das BFSG?
Prinzipiell muss die Kommunikation wahrnehmbar, gut verständlich, einfach bedienbar und technisch robust sein.

+ Wahrnehmbarkeit: Informationen über verschiedene sensorische Kanäle bieten. Was sehend erfasst werden kann (Texte und Bilder) auch hörbar machen (Screenreader und Alt-Texte für Bilder).

+ Verständlichkeit: Inhalte gut lesbar und strukturiert, klare Texte, das Wichtigste zuerst, Fachbegriffe erklären.

+ Bedienbarkeit: per Maus und Tastatur, klare Linktexte.

+ Robustheit: Inhalte mit verschiedenen Webbrowsern und Hilfs-Technologien wie Screenreadern maximal kompatibel gestalten.

6. Wer profitiert von Barrierefreiheit
Alle Beteiligten :) Auf Konsumenten-Seite profitieren vor allem Menschen mit Einschränkungen und ältere Nutzer. Aber generell auch alle Nutzer – durch bessere User Experience wie Vorlesefunktion, lesbare Schrift, Navigation ohne Maus.

Auf Seite der Unternehmen sorgt die bessere Zugänglichkeit und Sichtbarkeit für:
+ mehr Kunden und Reichweite

+ eine positive soziale Wirkung

+ erhöhte Kundentreue und einen Wettbewerbsvorsprung

7. Was sind die ersten Schritte, um eine Website barrierefrei zu gestalten?
Zuerst eine Ist-Analyse, um den aktuellen Stand zu checken. Einige gute Tests gibt es zum Beispiel auf der unten erwähnten Seite von Aktion-Mensch, ebenso eine super Checkliste für barrierefreien Content und Tools zum Checken auf der Seite des Berufsverbands Text und Konzept. Dann die technischen und sprachlichen Anpassungen ausführen. Es lohnt sich!

Fazit zum BFSG:
Klar, wer als Unternehmen das BFSG umsetzt, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben. Und sorgt dafür, dass die eigene Kommunikation barrierefrei und besser läuft. Denn: die Reichweite vergrößert sich, die Kundenzufriedenheit steigt und ein inklusives Markenimage baut sich auf. Und das, egal, ob das BFSG für das Unternehmen verpflichtend ist oder nicht :)

Übrigens: Welche sprachlichen Anpassungen Ihre Website generell optimieren? Das erfahren Sie in meinem nächsten Post: „So entstehen gute und barrierefreie textliche Inhalte“.

Danke an Janosch von re-lounge GmbH für die Impulse im spannenden Webinar zur „Digitalen Barrierefreiheit“ kürzlich.

Interessante Links rund ums Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/wcag-artikel.html

https://berufsverbandtext.de/barrierefreie-website-checkliste-fuer-deinen-content/

https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/wie-barrierefrei-ist-meine-website-test

Symbol zur Barrierefreiheit, Quelle: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/wcag-artikel.html [579]